![Glück gehabt: Der Royal Spielsalon an der Borsteler Chaussee muss das Hamburgische Spielhallengesetz erst ab 2017 beachtenFotos: Hanke]()
Groß Borstel. 30. Juni - nichts geht mehr? So mancher Spielhallenbesitzer wird mit ungutem Gefühl auf dieses Datum im Kalender blicken. Denn
an diesem Tag endet eine erste Übergangsfrist zur Umsetzung des Hamburgischen Spielhallengesetz, das Hamburger
vor Spielsucht schützen soll. Der Eigentümer und die Mitarbeiter des Royal Spielsalons
an der Borsteler Chaussee brauchen sich allerdings noch keine Sorgen machen. Sie haben noch vier Jahre Zeit, um den Anforderungen des neuen Gesetzes zu genügen. Für Spielhallen, die vor dem 28. Oktober 2011 genehmigt wurden, endet die Übergangsfrist nämlich erst 2017. Der Royal Spielsalon befindet sich schon seit über zwei Jahren am heutigen Standort. Mittlerweile das einzige Etablissement dieser Art in Groß Borstel. Als vor einigen Jahren eine zweite Spielhalle in diesem Stadtteil eröffnete, meldete sich der Kommunalverein kritisch zu Wort. Ohne Erfolg, denn niemand kann die Ansiedelung einer Spielhalle verbieten.
Sperrfrist von 5 bis 12 Uhr
Das Hamburgische Spielhallengesetz schränkt den Betrieb dieser Einrichtungen nun immerhin etwas ein und verbindet den Betrieb mit
Auflagen. Spielhallen dürfen danach nicht mehr rund um die Uhr geöffnet sein. Es gilt eine Sperrfrist von 5 bis 12 Uhr. In dieser Zeit müssen Spielhallen geschlossen bleiben. Ebenso am Karfreitag, am Volkstrauertag und am Totensonntag sowie am 24. und 25. Dezember. Der Royal Spielsalon hätte unter
den neuen Bedingungen nicht mehr eröffnet werden können, denn die besagen, dass Spielhallen nicht in räumlicher Nähe von Schulen stehen dürfen. Nahe der Borsteler Spielhalle befinden sich die Carl-Götze- und die Moderne Schule Hamburg. Zwei Spielhallen müssen künftig mindestens einen
Abstand von 500 Metern zueinander haben und es dürfen nicht mehr als acht Spielgeräte aufgestellt werden. Die Spielgeräte müssen mindestens einen Abstand von 1,50 Meter voneinander haben, damit nicht an zwei Geräten gleichzeitig gespielt werden kann....