![Der Verkauf des Bunkers im Poßmoorweg 38 b ist an den Abriss gebunden. Gebote, die einen Erhalt vorsehen, werden nicht berücksichtigtFoto: Flüß]()
Von Miriam Flüß
Hamburg. 1976 wurde der Bunker im Poßmoorweg 38 b dem Bezirksamt Hamburg-Nord übergeben, nun steht er zum Verkauf. Der Käufer verpflichtet sich, auf der rund 800 Quadratmeter großen Fläche Wohnungen zu bauen. Geförderter Wohnraum ist jedoch nicht vorgesehen. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat den Hochbunker unter „Poßmoorweg – Wohnen am Goldbekufer“ zum Verkauf ausgeschrieben, die Angebotsfrist endete Mitte November 2013. Nach Auskunft der Finanzbehörde sind 44 Gebote eingegangen, die derzeit städtebaulich geprüft werden. Der Bunker mit einer Grundfläche von 880 Quadratmeter liegt zwischen einem neu errichteten Mehrfamilienhaus und der Goldbekschule. Der LIG schreibt die Immobilie ausdrücklich zur Wohnbebauung aus und gibt damit den Abbruch des Bunkers auf Kosten des Käufers vor. Neu ist in dem Verfahren, dass der Senat die Immobilie nach der Qualität des Konzeptes und nicht nach Höchstgebot vergeben will. Mindestens vier Vollgeschosse mit Staffelgeschoss oder maximal fünf Vollgeschosse lautet die Vorgabe, nach der 30 Wohneinheiten entstehen sollen. Mindestens 50 Prozent der Wohnungen sollen familienfreundliche Grundrisse mit mindestens drei Zimmern aufweisen. Obwohl bei Neubauprojekten ab einer Größenordnung von etwa 30 Wohnungen nach der Wohnungsmarktoffensive des Senats eigentlich 30 Prozent geförderter Wohnungsbau vorgesehen sind sieht die Ausschreibung dies nicht vor. Die Fraktionen von SPD und FDP hatten aus diesem Grund im November einen gemeinsamen Antrag mit der Forderung, „zum bewährten Verfahren zurückzukehren“ vorgelegt, diesen jedoch wieder zurückgezogen.
Aus dem Bezirksamt Hamburg-Nord heißt es dazu, man habe sich darauf verständigt, auf öffentlich geförderten Wohnraum zu verzichten, da die Kosten des Bunkerabrisses in Höhe von 550.000 bis 700.000 Euro die förderfähigen Grundstückskosten bereits überschreiten würden.
Auch könne die Gesamtzahl der Wohnungen unter 30 Wohneinheiten liegen.
Der...